

Wichtige Termine
Gemeinderatssitzung Weitnau: 13. März 2025, 19.30 Uhr, Im Saal des Gasthofs "Goldener Adler" Weitnau
Gemeinderatssitzung Missen-Wilhams: 19. März 2025, 19.30 Uhr, Bürgersaal Freizeitanlage Missen-Wilhams
Allgemeine Informationen
Eine Windkraftanlage kommt niemals
allein
Es beginnt mit dem Wunsch nach einem Bürgerwindrad. Klingt harmlos.
Was bedeutet das für uns?
Wo eins steht, folgen schnell viele. Unsere wertvolle Landschaft wird dann zum vorbelasteten Gebiet – der Weg für weiteren Windkraftausbau ist damit frei.
Wir wollen kein Konzentrationsgebiet werden
Die Mitglieder des Regionalen Planungsverbands Allgäu (RPV) beabsichtigen die Ausweisung von Windkraft-Konzentrationsgebie ten, um eine „Technisierung übriger Landschaftsräume entgegen zuwirken“. Ausgerechnet die sensiblen voralpinen Höhenrücken – Hauchenberg, Sonneck, Iberger Kugel, Lüßeck, Hohenkapf – sollen als Konzentrationsflächen für großflächige industrielle Windparks ausgewiesen werden.
Gerecht und sinnvoll?
Die besonderen Gegebenheiten der Gemeinden Weitnau, Missen- Wilhams und Waltenhofen werden völlig ignoriert. Zudem halten wir die Flächenverteilung im Planungsgebiet für ungerecht.
Wir sind Ausschlussgebiet – aus gutem Grund
Seit Jahrzehnten sind Weitnau, Missen-Wilhams und Waltenhofen als Windkraft-Ausschlussgebiet festgelegt. Im Jahr 2013 bestätigte der Regionale Planungsverband das Ausschlussgebiet aufgrund der „herausragenden landschaftlichen Attraktivität, die Grundlage für Erholung und Tourismus bildet“. Diese Landschaft ist, so die Begründung weiter, „eine der maßgeblichen Säulen auch für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Raum“. Grundlage für das er neute Festhalten am Ausschlussgebiet bildete ein fundiertes Land schaftsgutachten.
Erhalten, was Zukunft hat!
Unsere Land schaft verdient Schutz, und unsere Gemeinden haben ein Recht auf eine gute Zukunft – mit dem Erhalt des Ausschlussgebiets!
Zukunft braucht intakte Ökosysteme
Während die Welt über Energie diskutiert, wird ein viel wertvolle res Gut aufs Spiel gesetzt: Wasser. Jede Windkraftanlage bedeutet massive Eingriffe – Fundamentbau, Straßen, Stromtrassen – und gefährdet empfindliche, grundwasserführende Bodenschichten. Die natürlichen Schutzfunktionen des Bodens schwinden, und Wälder werden durch das Aufbrechen von Strukturen anfälliger für Trockenheit, Wind und Borkenkäfer.
Was gilt es zu schützen?
Unser Grundwasser vor Versickerung und Verunreinigung, die Stabilität unserer Böden und die Widerstandsfähigkeit unserer Wälder.
Unsichtbare Gefahr für unsere Umwelt
Windräder gelten als klimafreundlich, doch ihre Rotoren hinterlas sen Spuren. Jährlich bis zu 90 kg Mikroplastik pro Anlage (lt. Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags) gelangen in Böden, Grundwasser und letztlich in unsere Nahrung. Dazu kommt ein wachsendes Sondermüllproblem: 400.000 Tonnen alter Rotorblätter in den nächsten 20 Jahren – nicht recycelbar, oft verbrannt oder ins Ausland verschoben.
Wer trägt die Verantwortung?
Kontaminierte landwirtschaftliche Flächen und bei Betreiber- Insolvenz könnten Gemeinden auf den Entsorgungskosten sitzen bleiben.
Gefährdung der Bevölkerung
Unsere Region ist geprägt von steilen Hängen, engen Tälern und geologisch sensiblen Untergründen wie Nagelfluh-Konglomerat. Die Errichtung industrieller Windkraftanlagen versiegelt pro Anlage rund 4.000 m² Boden – 1.500 m² für das Fundament, 2.500 m² für Wege.
Riskant und unbedacht?
Reduzierter Wasserrückhalt, beschleunigte Bodenerosion und ein erhöhtes Risiko für Hoch wasser und Hangrutschungen. Eine solche Planung halten wir für hochriskant.
Windkraft: Fakten, die nicht zur Debatte stehen
Soziale Ungleichheit:
Einige wenige Gemeinden sollen die Hauptlast für die gesamte Region tragen. Diese unfaire Verteilung führt zu erheblichen Nachteilen für die betroffenen Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger.
Vorsätzliche Gefährdung der Bevölkerung:
Pro Windkraft anlage werden im Schnitt 4.000 m² Boden versiegelt – 1.500 m² für das Fundament, weitere 2.500 m² für Wege. Mögliche Folgen: eingeschränkter Wasserrückhalt, Bodenerosion und damit Erhöhte Gefahr von Hochwasser und Hangrutschungen.
Schutzgut Mensch & Abstandsflächen:
600 Meter Abstand zu Weilern und Höfen. Und das bei 280 Meter hohen Wind kraftanlagen. Lärmbelastung, Infraschall, Schattenschlag usw.
Bedrängende Wirkung:
Die Windkraftanlagen würden ca. 200 bis 300 m über unseren Dörfern errichtet. Da sie bis zu 280 m hoch sind, drehen sich die Rotoren also in rund 500 m Höhe über den Köpfen der Bewohner
Gefährdung der Trinkwasserversorgung:
Für Gemeinden, Weiler und Einzelgehöfte mit eigenen Quellen
Tourismus:
Gravierender Wettbewerbsnachteil gegenüber den windkraftfreien Tourismusregionen im südlichen Allgäu (Alpenzone C).
Wertverlust von Immobilien:
Studien zeigen: Häuser in Windpark-Nähe verlieren bis zu 30 Prozent ihres Wertes. Eine erhebliche Belastung für Eigentümer und Gemeinden.
Artenschutz:
Windparks greifen massiv in Naturräume ein. Artenschutzregelungen wurden für Windkraftanlagen gelockert – auch für bedrohte Arten.
Europa staunt:
Mit 43 Cent/kWh hat Deutschland weltweit die höchsten Strompreise (BDEW 2023)
