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Ein kurzer Überblick zum regionalen Planungsverband Allgäu (RPV)

Welche Ziele verfolgt der regionale Planungsverband Allgäu?

Der regionale Planungsverband Allgäu ist vom Gesetzgeber verpflichtet die neu geforderten Flächenziele des Gebietes Allgäu, als Windvorranggebiete auszuweisen.

Aktuell schreibt der Gesetzgeber folgende Flächenziele anhand eines neu gestalteten Kriterienkatalogs vor:
bis 31.12.2027: 1,1% Flächenziel
bis 31.12.2032: 1,8% Flächenziel

Stand heute: 2,3% Flächenziel

 

Die Tekturkarte „Nutzung der Windenergie“ finden Sie hier.

Den derzeit angewandten Kriterienkatalog finden Sie hier.

Die Datenblätter zum Umweltbericht finden Sie hier.

Es erscheint unverständlich, dass der Planungsverband die gesetzlichen Vorgaben in Zeit und Menge derart ignoriert.
Entscheidungen haben meist 10-12 Jahre Gültigkeit, sie sind also lange wirksam! 

Weiter ist es inakzeptabel, dass die lineare Weitergabe der Flächenziele erfolgt, ohne Rücksicht auf regionale Gegebenheiten.

Die sehr defensive Öffentlichkeitsarbeit des regionalen Planungsverbandes in einem knappen Zeitfenster, welches Weihnachten, Silvester und Fasching beinhaltet, reduziert die Möglichkeiten der Bürger sich daran zu beteiligen erheblich.

Bis zum 22. März 2025 können Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen ihre Stellungnahmen abgeben. Dies ist unsere Chance, Einfluss zu nehmen und uns für den Schutz unserer Landschaft einzusetzen.

Nutzen Sie Ihr Mitspracherecht – Ihre Meinung zählt!

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer Stellungnahme:
Hier finden Sie einen Vordruck zu einer Stellungnahme (Word)

Hier finden Sie als Hilfestellung einige Textbausteine (pdf)

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