

Wichtige Termine
Gemeinderatssitzung Weitnau: 13. März 2025, 19.30 Uhr, Im Saal des Gasthofs "Goldener Adler" Weitnau
Gemeinderatssitzung Missen-Wilhams: 19. März 2025, 19.30 Uhr, Bürgersaal Freizeitanlage Missen-Wilhams
Ökologie
Umweltbericht des regionalen Planungsverbands Allgäu
Weitnau:
VRW Nr. 62 (SUP) / VRW Nr.47 a+b
ab Seite 284 aus dem Umweltbericht des regionalen Planungsverband Allgäu
Immenstadt, Missen-Wilhams, Weitnau, Waltenhofen:
VRW Nr. 65 (SUP) / VRW Nr. 49 a,b,c,d
ab Seite 295 aus dem Umweltbericht des regionalen Planungsverband Allgäu
Waltenhofen / Weitnau:
VRW Nr. 63 (SUP) / VRW Nr.48
ab Seite 289 aus dem Umweltbericht des regionalen Planungsverband Allgäu
Besondere regionale Gegebenheiten
Weitnau:
Wald:
Schutzwald für Lebensraum und Landschaftsbild, Bodenschutzwald, Erholungswald
Aus dem VRW Nr. 62 (SUP)
Missen-Wilhams:
Wald:
Schutzwald für Lebensraum und Landschaftsbild, Bodenschutzwald, Erholungswald
Wasser:
Auszug aus dem VRW Nr. 65 (SUP):
Das VRW Nr. 65 (SUP) grenzt im westlichen Bereich direkt an das Wasserschutzgebiet der Gemeinde Missen-Wilhams (Kennzahl 2210832600038) an, das dem Schutz der Wassergewinnungsanlage „Schmelzenbach“ dient, welche der Trinkwasserversorgung der Ortschaft Missen dient. Der minimale Abstand des VRW (SUP) zur Zone II dieses Wasserschutzgebietes beträgt ca. 50 m. Durch den Bau von WKA in diesem Gebiet kann durch Eingriffe in das Grundwasser und bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen beim Bau und im Betrieb eine erhebliche Gefährdung dieses Trinkwasservorkommens entstehen.
weiterer Auszug aus dem VRW Nr. 65 (SUP): Biologische Vielfalt (Fauna/Flora):
Das VRW (SUP) ist aus naturschutzfachlicher Sicht kritisch. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird empfohlen, das VRW (SUP) nicht weiterzuverfolgen. Sollte des VRW (SUP) weiterverfolgt werden, wird ggf. die Herausnahme des LSG und des Puffers um das Schwarzstorch Revier (300m) erforderlich sein. Ferner sollte möglichst auch die Herausnahme des Zugvogelkorridors erfolgen.
Waltenhofen:
Wald:
Bodenschutzwald
Aus dem Bericht VRW Nr. 63 (SUP)
Wald und Bioversität
Wald-Flächenverlust durch WKA-Fundament, Stromleitungsbau (Überland) und Trassen für Erschließungs- und Logistikstraßen.
Sekundärer Waldverlust durch Windbruch (Angriffsflächen durch Schneisen) / Borkenkäfer und Austrocknung des Waldbodens.
Durch die enormen Bodenverdichtungen und Bodenversiegelung durch riesige Fundamente wird die Biodiversität gestört.
Ebenso können durch die massiven Erdbewegungen und gewaltigen Verdichtungen durch die Bodenplatte Probleme mit Oberflächenwasser bei Starkregen entstehen. Die hier vorherrschenden starken Hangneigungen begünstigen Erdrutsche und Moränenabgänge.
Schutzwald für Lebensraum und Landschaftsbild, Bodenschutzwald, Erholungswald. Die Eingriffe durch Windkraftanlagen würden das Landschaftsbild und alle anderen Waldfunktionen empfindlich stören oder zerstören.
Fauna
Es geht um 100 Millionen Zugvögel, die zweimal pro Jahr am Alpen-Nordrand in einer gedachten Linie zwischen Memmingen und Immenstadt (also über die Höhenzüge Sonneck, Kugel und Hauchenberg) in wärmere Areale fliegen.
Dies ist mit ein Grund, warum im südlichen Teil des Oberallgäus ein Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen errichtet wurde.